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Bürgerbegehren in Buch am Erlbach gestartet.

In Buch am Erlbach läuft seit kurzem die Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren, welches sich für eine gerechte und für alle Bürger finanziell tragbare Lösung zur Finanzierung der bevorstehenden Verbesserungsmaßnahmen in der Bucher Wasserversorgung (Neubau Wasserwerk und Tiefbrunnen3) einsetzt.

Privates Informationsangebot

Diese Website wurde von einer Privatperson erstellt und steht in keiner offiziellen Verbindung zu einer Gemeinde, Behörde oder öffentlichen Stelle. Die Inhalte erheben keinen Anspruch auf amtliche Gültigkeit und dürfen nicht als solche interpretiert werden. Die Nutzung ersetzt keine individuelle Beratung durch zuständige Behörden.

Bürgerbegehren zur Finanzierung Neubau Wasserwerk und Tiefbrunnen3

Bürgerbegehren gestartet!

Ein derzeit präsentes Thema in der Gemeinde Buch am Erlbach ist die vom Gemeinderat beschlossene Finanzierung des Neubaus Wasserwerk und Tiefbrunnen 3. 

Das Projekt stellt mit der doch recht hohen Summe an geschätzten Herstellungskosten ein Thema dar, das viele Bürger stark betrifft. Die geplante Finanzierung zu 100% über Verbesserungsbeiträge bringt für zahlreiche Bürger eine hohe finanzielle Belastung mit sich. 

Wir haben uns gefragt: Kann man diese teils enormen finanziellen Belastungen für Bürger abmildern?

Eine mehrwöchige Recherche kombiniert mit intensiver rechtlicher Beratung durch eine im Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei hat ergeben: Ja, man kann.

Aus diesem Grund wurde nun ein Bürgerbegehren gestartet, welches den Bürgern ermöglicht, mittels Unterschrift zu signalisieren, dass man sich hier eine gerechtere Verteilung der finanziellen Last, sowie eine Minderung der akuten Belastung durch sofort fällige Verbesserungsbeiträge wünscht.

Bild: Wasserhahn  mit Becken, Quelle pixabay, kostenlose Bilder

Hier finden Sie die Fragestellung mit Begründung unseres laufenden Bürgerbegehrens:

"Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids (Bürgerbegehren) in der Gemeinde Buch am Erlbach

Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Art. 18 a der Bayerischen Gemeindeordnung die Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender Frage:

Sind Sie dafür, dass die umlagefähigen Kosten für die geplante Verbesserung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Buch am Erlbach (Neubau Wasserwerk und Neubau Tiefbrunnen 3) zu 40 % über zukünftige Wassergebühren und zu 60 % über Beiträge der Grundstückseigentümer (soweit zulässig, mit der Aufteilung in Ratenzahlungen) finanziert werden?

Begründung:

Der Gemeinderat Buch am Erlbach hat in seiner Sitzung vom 11.08.2025 beschlossen, die Investitionsmaßnahmen für die Verbesserung der Wasserversorgungseinrichtung „Tiefbrunnen 3“ und „Neubau Wasserwerk“ zu 100 % über Verbesserungsbeiträge zu finanzieren.

Die Finanzierung großer kommunaler Infrastrukturprojekte betrifft alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde unmittelbar. Eine Kombination einer Finanzierung aus künftigen Gebühren und Beiträgen ermöglicht eine ausgewogene Kostenverteilung zwischen sofortiger finanzieller Beteiligung und langfristiger Finanzierung über Gebühren. Durch den Anteil der Beiträge wird ein Teil der Investitionskosten direkt getragen, während der Gebührenanteil eine zeitliche Streckung der Finanzierung über die Nutzungsdauer der Anlage ermöglicht. Dies entlastet die Beitragspflichtigen und beteiligt auch die tatsächlichen Nutzer der Einrichtung in angemessener Weise. Die Möglichkeit einer Ratenzahlung soll sicherstellen, dass die Beitragspflichtigen finanziell nicht überfordert werden."

Sie möchten unser Bürgerbegehren ebenfalls mit Ihrer Unterschrift unterstützen? Kontaktieren Sie uns gerne über  info@bs-buch.de. 

Fragen über Fragen.

Hier haben wir die gängigsten Fragen zum Bürgerbegehren, sowie die entsprechenden Antworten, welche sich aus unserer Recherche sowie der in Anspruch genommenen Rechtsberatung ergeben haben, zusammen gefasst:


Fordert das Begehren vor allem eine andere Art der Finanzierung, oder stellt es auch die Umsetzung des Projekts selbst in Frage?

Die Notwendigkeit und die Umsetzung des Projekts wird vom Bürgerbegehren NICHT in Frage gestellt. Uns allen ist die Versorgungssicherheit ein großes Anliegen. Eine Umsetzung der im Bürgerbegehren geforderten Änderung in der Finanzierung würde die Baumaßnahmen in keinster Weise unterbrechen oder verzögern. Das Bürgerbegehren zielt einzig auf eine andere Variante bezüglich der Umlegung der Verbesserungsbeiträge auf die Bürger:innen ab, da die geplante Variante (100% Verbesserungsbeiträge) bei zahlreichen Eigentümern erhebliche finanzielle Belastungen auslöst, vor allem im Außenbereich, wo sich Eigentümer mit Summen zwischen 15.000 bis hin zu 50.000 € konfrontiert sehen. Das Begehren zielt auf eine teilweise (40%) Finanzierung über den Wasserpreis ab, was zu mehr Beitragsgerechtigkeit (analog Wasserverbrauch), sowie zu einer Abmilderung der sofortigen Zahllast für alle Bürger:innen führen würde.

Wie werden solche Maßnahmen zur Wasserversorgung üblicherweise finanziert?

Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, häufig werden Mischfinanzierungen gewählt, da diese die gerechteste Lösung für die Bürger:innen darstellen. Eine 100% Gebührenfinanzierung über den Wasserpreis ist rechtlich eher kompliziert, eine 100% Finanzierung über Verbesserungsbeiträge (so wie in Buch geplant) wegen teilweise sehr hoher Sofortbelastung der Bürger:innen und eher ungerechter Verteilung der Zahllast nicht besonders populär, allerdings rechtlich zulässig.

Ist das vorgeschlagene Modell (40/60) eher typisch oder eher eine Besonderheit?

Das Vorgeschlagene Modell ist gängig. Es sind bei Mischfinanzierungen alle erdenklichen Varianten zulässig, also z.B. auch 80/20, 70/30, 50/50.

Gibt es Fördergelder oder Zuschüsse?

Die mögliche, zu beantragende Förderung wurde von der Gemeindeverwaltung in Ihrer Präsentation (aus der Bürgerversammlung 2025) mit einberechnet und bereits in Abzug gebracht. 


Wie hoch sind die voraussichtlichen Gesamtkosten (z. B. Tiefbrunnen, Wasserwerk etc.)?

Hierzu gibt es eine Kostenschätzung, welche von der Gemeindeverwaltung im Rahmen der Bürgerversammlung im Herbst 2025 veröffentlicht wurde. Diese kann direkt auf der Homepage der Gemeindehomepage unter der Rubrik "Verbesserungsbeitrag" eingesehen werden.


Was passiert, wenn sich die Kosten erhöhen (z. B. durch Baukostenentwicklung)?  Bleibt die 40/60-Regelung dann bestehen oder kann sie angepasst werden?

Bei einer gesplitteten Finanzierung würde auch in diesem Fall die Zahllast durch sofort fällige Verbesserungsbeiträge deutlich abgemildert. Bei einer 100 % Beitragsfinanzierung würden die Mehrkosten vermutlich mittels der angekündigten offenen Abschlussrechnung von den Bürgern per Abschlussbescheid eingezogen. Auch dies stellt eine große finanzielle Belastung dar und führt zu starker Unsicherheit in der Finanzplanung der nächsten Jahre für private Haushalte ebenso wie für Betriebe und Landwirtschaften. Diese Problematik würde durch eine gesplittete Finanzierung eher entschärft.

Wird dem Bürgerbegehren statt gegeben wäre dies die festgelegte Finanzierungsform. Ändern sich die Umstände, könnte diese Regelung durch ein erneutes Bürgerbegehren neu diskutiert werden.


Mit welchen einmaligen Beiträgen müssten Eigentümer grob rechnen? 

Dies ist sehr individuell. Ein Wohnhaus im Ort zwischen 4000 und 10.000 € je nach Geschoß und Grundstücksfläche.

Außenbereich, Landwirtschaften, Gewerbebetriebe, liegen je nach Geschoß- und Grundstücksfläche zwischen 10.000 und bis zu 50.000 €. Am härtesten trifft es die Eigentümer im Außenbereich, für Landwirtschaften sind keine Obergrenzen für die Grundstücksflächen definiert, es wird ein Umgriff gebildet. Dadurch ergibt sich für zahlreiche Eigentümer im Gemeindegebiet eine sehr hohe, zum Teil finanziell kritische Belastung.

Wer es genau wissen möchte, kann sich über info@bs-buch.de ein Berechnungs-Tool anfordern, welches die Berechnung der voraussichtlichen Zahllast mit den eigenen Werten ermöglicht.

Unverbindliche Berechnungen / Simulationen

Alle auf dieser Website angebotenen Berechnungen oder Simulationen zu Investitionskosten, Beiträgen oder Gebühren dienen ausschließlich der Orientierung. Die tatsächlichen Beträge können aufgrund gesetzlicher Änderungen, politischer Beschlüsse oder individueller Gegebenheiten abweichen. Verbindlich sind ausschließlich die offiziellen Bescheide und Satzungen der zuständigen Gemeinde.

Bürgerbegehren unterstützen


Auch Sie wünschen sich eine faire und für alle Bürger tragbare Finanzierungslösung und möchten unser Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen? 

(Berechtigt zur Unterschrift ist jede volljährige Person, die seit mindestens 2 Monaten mit Schwerpunktwohnsitz in Buch am Erlbach gemeldet ist)

Schreiben Sie uns, wir melden uns für einen Unterschrift-Termin bei Ihnen.

Kontakt 

Urheberrecht

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Weitere rechtliche Hinweise siehe Impressum!

Transparenz und Mitgestaltung. 

Wie können Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf kommunalpolitische Prozesse mehr Transparenz und eine stärkere Einbindung der Bürgerbelange erreichen?

Welche Chancen haben Bürger, sich zu vernetzen und die Bürgermeinung sowie ein Interesse an Entscheidungen und deren Umsetzung klar zu kommunizieren? 

Diesen und weiteren Fragen widmet sich ein spannender Vortrag mit Herrn Dr. Ralf Schramm. 

Bild: Hände mehrerer Menschen zentral im Bild aufeinander, Quelle pixabay, kostenlose Bilder

​Für alle Interessierten, Engagierten und Neugierigen aus unserer Region

Vortrag mit

Dr. Ralf Schramm ÖDP-Ortsvorsitzender, Attenhofen

23.4.2026 Beginn 19:30 Uhr - Einlass ab 19:00 Uhr

Gasthaus Forster am See - Stauseestraße 1 - 84174 Eching

Unkostenbeitrag 5 € - Anmeldung unter info@bs-buch.de